Verhinderungspflege – Entlastung für pflegende Angehörige

Zuverlässige Ersatzpflege, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend verhindert ist

Viele pflegebedürftige Menschen werden zu Hause von Angehörigen betreut. Diese Pflege ist oft mit viel Verantwortung und Einsatz verbunden. Doch auch pflegende Angehörige brauchen gelegentlich Zeit für sich – zum Beispiel bei Krankheit, Urlaub oder wichtigen Terminen.

In solchen Fällen kann die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Sie sorgt dafür, dass die pflegebedürftige Person weiterhin zuverlässig versorgt wird, während die Hauptpflegeperson vorübergehend verhindert ist.

Was ist Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung nach § 39 SGB XI. Sie ermöglicht eine vorübergehende Ersatzpflege, wenn die pflegende Person die Pflege zeitweise nicht übernehmen kann.

Das kann zum Beispiel der Fall sein bei:

  • Urlaub der pflegenden Angehörigen
  • eigener Krankheit der Pflegeperson
  • Terminen oder wichtigen Verpflichtungen
  • notwendigen Erholungsphasen

In dieser Zeit übernimmt unser Pflegedienst die Betreuung und Pflege der pflegebedürftigen Person.

Welche Leistungen können übernommen werden?

Während der Verhinderungspflege können verschiedene Unterstützungsleistungen erbracht werden, zum Beispiel:

  • Grundpflege (z. B. Hilfe bei Körperpflege, Anziehen oder Mobilität)
  • Unterstützung im Alltag
  • Hauswirtschaftliche Hilfe
  • Betreuung und Begleitung im Alltag

Die Leistungen werden individuell an die Bedürfnisse der pflegebedürftigen Person angepasst.

Voraussetzungen für Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege kann genutzt werden, wenn:

  • ein Pflegegrad 2 oder höher vorliegt
  • die pflegebedürftige Person mindestens sechs Monate zu Hause gepflegt wurde

Diese Leistung kann sowohl stundenweise als auch tageweise in Anspruch genommen werden.

Kostenübernahme durch die Pflegekasse

Für die Verhinderungspflege stellt die Pflegeversicherung bis zu 1.612 Euro pro Jahr zur Verfügung. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, einen Teil der Mittel aus der Kurzzeitpflege zu nutzen. Dadurch kann sich der Betrag auf bis zu 2.418 Euro pro Jahr erhöhen.

Wir unterstützen Sie selbstverständlich bei der Beantragung und Abrechnung mit der Pflegekasse, damit Sie die Ihnen zustehenden Leistungen optimal nutzen können.

Entlastung für Angehörige

Die Verhinderungspflege ist eine wichtige Unterstützung für pflegende Angehörige. Sie ermöglicht notwendige Pausen und sorgt gleichzeitig dafür, dass die pflegebedürftige Person weiterhin gut versorgt ist.

So bleibt die Pflege zu Hause langfristig stabil und für alle Beteiligten gut organisierbar.

Wir beraten Sie gerne

Wenn Sie Fragen zur Verhinderungspflege haben oder eine Vertretung für die häusliche Pflege benötigen, sprechen Sie uns gerne an. Gemeinsam finden wir eine passende Lösung, damit die Versorgung jederzeit sichergestellt ist.

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