Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI
Unterstützung und Beratung für pflegende Angehörige zu Hause
Viele Menschen mit Pflegegrad werden zu Hause von Angehörigen betreut. Wenn Pflegegeld von der Pflegekasse bezogen wird, ist in regelmäßigen Abständen eine sogenannte Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI vorgeschrieben.
Diese Beratung dient dazu, pflegende Angehörige zu unterstützen, Fragen zu klären und sicherzustellen, dass die Pflege zu Hause weiterhin gut organisiert ist.
Was ist eine Pflegeberatung nach § 37.3?
Bei dieser Beratung besucht eine qualifizierte Pflegefachkraft die pflegebedürftige Person zu Hause. Ziel ist es, gemeinsam mit den pflegenden Angehörigen über die aktuelle Pflegesituation zu sprechen und hilfreiche Tipps zu geben.
Dabei geht es unter anderem um:
- Unterstützung und Entlastung für pflegende Angehörige
- praktische Tipps zur Pflege im Alltag
- Informationen zu Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln
- Hinweise zur Sturzprophylaxe und Lagerung
- Beratung zu weiteren Leistungen der Pflegekasse
- Verbesserung der Pflegesituation zu Hause
Die Beratung ist keine Kontrolle, sondern soll vor allem helfen, die häusliche Pflege zu erleichtern und die Lebensqualität der pflegebedürftigen Person zu verbessern.
Wie oft muss die Beratung stattfinden?
Wenn Pflegegeld bezogen wird, sind Beratungen gesetzlich vorgeschrieben:
- Pflegegrad 2 und 3: einmal alle 6 Monate
- Pflegegrad 4 und 5: einmal alle 3 Monate
- Pflegegrad 1: Beratung freiwillig möglich
Die Kosten für diese Beratung übernimmt vollständig die Pflegekasse. Für Pflegebedürftige und Angehörige entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Wie läuft eine Pflegeberatung ab?
Eine Pflegefachkraft kommt zu einem vereinbarten Termin nach Hause. In einem persönlichen Gespräch wird die aktuelle Pflegesituation besprochen. Dabei können Angehörige alle Fragen stellen, die im Pflegealltag auftreten.
Gemeinsam wird geschaut:
- ob die Pflege gut organisiert ist
- ob Entlastungsangebote sinnvoll sein könnten
- welche Hilfsmittel die Pflege erleichtern können
- ob zusätzliche Leistungen der Pflegeversicherung genutzt werden können
Die Beratung dauert in der Regel etwa 20 bis 30 Minuten.
Termin vereinbaren
Wenn Sie Pflegegeld beziehen und eine Pflegeberatung nach § 37.3 benötigen, können Sie sich jederzeit bei uns melden.
Wir vereinbaren gerne einen Termin und unterstützen Sie dabei, die Pflege zu Hause bestmöglich zu gestalten.